Auf dem Gebiet des Erbrechts berate ich umfassend “vor dem Erbfall” und “nach dem Erbfall”.
Gegenstand der Beratung “vor dem Erbfall” ist die vorsorgende Gestaltung, insbesondere durch - Testamente und - Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.
“Nach dem Erbfall” berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich u. a. - bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, - bei Streitigkeiten mit Miterben, - bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, - bei der Beauftragung des Erbscheins und - bei der Anfechtung von Testamenten.
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