Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen oder einer Vergütungsvereinbarung.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt die Gebühr vom sogenannten Streitwert ab. Bei Beratungen biete ich Ihnen die Abrechnung nach Pauschal- oder Zeitvergütung an.
Ich informiere Sie im ersten Beratungsgespräch über die entstehenden Kosten und beantworte gern Ihre Fragen hierzu.
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